Ausschreibung 2012

INHALT
1.0 Ausschreibung
2.0 Termine/Kosten/Teilnahme
3.0 Wertung/Preisgeld
4.0 Bekleidung
4.1 Helm
5.0 Grundlagen
6.0 Fahrzeuge
7.0 Technische Bestimmungen
7.1. Fahrzeug
7.2 Fahrgestell/Ausführung
7.3 Motor
7.4 Sekundärübersetzung
7.5 Räder/Reifen
7.6 Fahrzeugkontrolle
7.7 Wartung/Reparatur
7.8 Fahrwerk
7.9 Kraftstoff
7.10 Startnummern
8.0 Werbe-/Sponsorenflächen
9.0 Ansprechpartner
10.0 Fahrerbesprechung
11.0 Folgen von Regelverstößen
11.1 Ergebnisse, Protestregeln
12.0 Weitere Einsätze und Trainings
13.0 Cup-Teilnahme im Folgejahr
14.0 Cup-Teilnahmeverpflichtung
15.0 Support/Teileversorgung
16.0 Vorbehalte
17.0 Wie geht es weiter?
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Ausschreibung/Reglement
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ANHANG
A: Anmeldung/Bewerbung
B: Bestellung T-Cup-Paket
C: Einschreibung für T-Cup-Paket-Eigentümer
D: Einschreibung für Serien-Street Triple-Besitzer
E: Haftungsausschluss und Erklärung
F: Widerrufbelehrung f. Besteller T-Cup-Pakete
G: Bridgestone-Neukunden-Formular
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Anmeldung/Bestellung
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1.0 AUSSCHREIBUNG
Für das Jahr 2012 wird von der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, MOTORRAD action team (Veranstalter), in Kooperation mit der Triumph Motorrad Deutschland GmbH der Triumph Street Triple-Cup ausgeschrieben.

Nennformulare und Infos sind erhältlich beim
MOTORRAD action team
Dagmar Widmann
Leuschnerstraße 1
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/182-1555
Fax: 0711/182-2017
Mobil: 0151/18 21 16 55
E-Mail: dwidmann@motorpresse.de
www.triumph-cup.de

2.0 TERMINE/KOSTEN/TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Die Rennserie Triumph Street Triple-Cup 2012 umfasst fünf Veranstaltungen mit je zwei Wertungsläufen plus ein Auftakttraining.
Der Terminkalender:

  1. 9. – 10. Juni: Hockenheim, GP-Kurs
  2. 30. Juni – 1. Juli: Lausitzring
  3. 20. – 22. Juli: Oschersleben
  4. 17. – 19. August: Brünn/CZ
  5. 31. August – 2. Sept.: Schleiz

(Das MOTORRAD action team behält sich Änderungen vor.)

Der Teilnahmebetrag für das T-Cup-Paket inkl. Zubehörteilen, Motorrad Triumph Street Triple R und der Nenngebühren beträgt 10.490 €. Der Kauf dieses Cup-Pakets erfolgt gegenüber der Triumph Motorrad Deutschland GmbH, direkt an den Teilnehmer. Insoweit wird das MOTORRAD action team nur als Vermittler tätig, der die Buchung/Bestellung an den Verkäufer weiterleitet. Für die Teilnahme am Triumph Street Triple-Cup gelten die nachfolgenden Ausschreibungsbedingungen des Veranstalters.
Der Paketpreis steht unter dem Vorbehalt, dass der Teilnehmer tatsächlich mit dem im Paket erworbenen Motorrad bei allen Läufen am Triumph Street Triple-Cup teilnimmt. Bei Nicht-Teilnahme an einem oder mehreren Läufen behält sich die Triumph Motorrad Deutschland GmbH eine Nachforderung gemäß Ziff. 14 dieser Bedingungen vor.
Die Verwendung der Triumph Street Triple bzw. Street Triple R aus den Vorjahren ist möglich, sofern das Motorrad dem aktuellen technischen Reglement entspricht.

Die Einschreibegebühr für die Teilnahme am T-Cup 2012 beträgt (Anhang C):

  • 2.295 Euro (eigenes regelkonformes Motorrad)
  • 2.449 Euro (eigenes regelkonformes Motorrad,
    plus X-lite-Helm)

Nenngeld und Technikpaket für Besitzer einer Serienmaschine betragen (Anhang D):

  • 3.295 Euro, inkl. Technikpaket
  • 3.445 Euro (inkl. Technikpaket plus X-lite-Helm)

Achtung: Die Teilnahme ist nur mit einem Öhlins-Fahrwerk möglich (siehe Punkt 7.8 dieser Ausschreibung)

Bei Nichtteilnahme an einzelnen oder den gesamten Veranstaltungen kann die Startgebühr auch anteilig nicht zurückerstattet werden. Der Teilnehmer ist jedoch berechtigt, bis 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung einen Ersatzteilnehmer (Gaststarter) zu benennen. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Bearbeitungskosten hat der Teilnehmer zu tragen. Es ist dem Veranstalter freigestellt, infolge widriger Umstände oder höherer Gewalt ein Rennen abzusagen, abzubrechen oder zu annullieren bzw. einen Ausweichtermin anzuberaumen. Falls Rennen gestrichen werden müssen, behält sich das MOTORRAD action team vor, die Anzahl der Läufe zu reduzieren oder Ersatzveranstaltungen zu benennen.

Fällt die Rennserie aufgrund von höherer Gewalt ersatzlos aus, erhalten die Teilnehmer bei Ausfall der gesamten Rennserie die entrichtete Nenngebühr in Höhe von 2.295 Euro, zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere ist die Rückgabe von Zubehörteilen und/oder dem Motorrad nicht möglich.

Teilnahmevoraussetzungen:
Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrer die sich mit den offiziellen Anmeldebögen angemeldet, die Teilnahmegebühr bezahlt haben und deren Motorrad dem technischen Reglement entspricht. Teilnehmer, die noch nicht im Cup gefahren sind, müssen entsprechende Motorradsporterfahrung nachweisen. Ein Einstieg in die laufende Saison ist bei Bezahlung der anteiligen Nenngebühr unter Vorbehalt möglich.

Gaststarts sind nach Absprache mit dem MOTORRAD action team möglich. Gaststarter erhalten generell keine Meisterschaftspunkte. Die Entscheidung über den Gaststart behält sich das MOTORRAD action team vor. Generell gilt: Gastfahrer starten außerhalb jeder Wertung. Dies gilt auch für evtl. erreichte Pokalränge. Gaststarts sind je Fahrer nur bei einer Veranstaltung pro Saison möglich.

3. WERTUNG/PREISGELD
Sieger ist der Fahrer mit der höchsten Punktzahl, diese ergibt sich aus den Plazierungen in den einzelnen Läufen. Zusätzlich gibt es in dieser Saison ein Streichergebnis, d.h. jeder Fahrer ist berechtigt am Ende der Saison ein Ergebnis seiner Wahl zu streichen, welches dann nicht in die Gesamtwertung eingeht. Gestrichen werden kann auch ein Lauf, an dem der Fahrer nicht teilgenommen hat. Gewertet wird nach folgendem Modus:

Platz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Punkte 25 20 16 13 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1

Außerdem unterteilt sich die Wertung jedes Rennens in zwei Klassen: PRO (= Professional) und AM
(= Amateur), sobald mindestens drei Teilnehmer je Wertung an den Start gehen. Über die Klasseneinteilung entscheidet der Veranstalter mit Nennung der Teilnehmer, z.B. aufgrund der Vorjahresergebnisse im Triumph Street Triple-Cup oder anderer Rennserien. Im Einzelfall darf der Veranstalter einen Teilnehmer auch im Laufe der Saison neu einstufen. Grundsätzlich werden alle Teilnehmer, die im Laufe ihrer Sportkarriere im Besitz einer A/I-Lizenz waren als PRO eingestuft.

Im Klassement der einzelnen Rennen werden alle Fahrer gewertet, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und für die gesamte Serie genannt haben. Gewertet wird erstens in PRO und AM getrennt pro Rennen bzw. in einer getrennten Jahresgesamtwertung und zweitens in einer gemeinsamen Jahresgesamtwertung.

Die ersten 5 der PRO-Wertung und die ersten 10 der AM-Wertung jedes Rennens bzw. der getrennten PRO/AM-Jahresgesamtwertung erhalten Pokale. Der Gesamtsieger der gemeinsamen Jahresgesamtwertung des Triumph Street Triple-Cup 2012 erhält einen Nenngeld- und Teilegutschein für den T-Cup 2013 im Wert von ca. 2.500 €. Für die Plätze 2 bis 5 der Gesamtwertung sind folgende Preise ausgeschrieben:folgende Preise ausgeschrieben:

  • Platz 2 Nenngeldpaket T-Cup 2012
  • Platz 3 1.100,00 € (Gutschein)
  • Platz 4 800,00 € (Gutschein)
  • Platz 5 500,00 € (Gutschein)
  • Platz 6 400,00 € (Gutschein)
  • Platz 7 300.00 € (Gutschein)
  • Platz 8 200,00 € (Gutschein)
  • Platz 9 100,00 € (Gutschein)

Die Gutscheine beziehen sich auf vom MOTORRAD action team angebotene Leistungen und sind ausschließlich beim MOTORRAD action team einlösbar.
Eine Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen.

Bridgestone-Sonderwertung
Hierfür schreibt der Reifenausrüster Bridgestone folgende Preise im Rahmen der Gesamtwertung aus:

  • Plätze 1 bis 3 je 1 Satz Bridgestone-Reifen
  • Plätze 4 und 5 je 1 Bridgestone-Hinterreifen
  • Plätze 6 und 7 je 1 Bridgestone-Vorderreifen
  • Plätze 8 bis 10 je 1 Bridgestone-Sommerjacke
  • Plätze 11 und 12 je 1 Bridgestone-Windbreaker

Bei Punktgleichheit entscheidet:
a) Die Majorität der besseren Plätze auf den Punkterängen.
b) In nachstehender Reihenfolge: die bessere Platzierung auf den Punkterängen im letzten, vorletzten, drittletzten usw. Lauf der Klasse.

4. BEKLEIDUNG
Das Tragen der dem T-Cup-Paket 2012 zugehörigen Fahrerausrüstung ist Pflicht. Ferner ist das Tragen einer einteiligen Lederkombi (Marke freigestellt) und eines Rückenprotektors verbindlich vorgeschrieben. Die Firma Schwabenleder bietet eine Kombi (inkl. T-Cup-Branding) zu Sonderkonditionen für die eingeschriebenen Teilnehmer. Die Teilnehmer sind für einen ordentlichen und den Sicherheitsvorschriften entsprechenden Zustand der Fahrerausrüstung selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die korrekte Anbringung der Logos der Cup-Sponsoren. Die Kosten für das sogenannte Branding übernimmt der Teilnehmer. Das MOTORRAD action team empfiehlt den Service der Lederspezialistin Tanja Klemm, die das komplette Branding gemäß Vorlage zu Sonderkonditionen professionell anbringt (Adresse s. Kontaktdaten am Ende der Ausschreibung)

4.1 Helm
Es darf nur mit einem X-lite-Helm an den Rennen teilgenommen werden. Bei Nichtachtung behält sich das MOTORRAD action team einen Wertungsausschluss vor. Sollte es bei T-Cup-Teilnehmern Probleme mit der Passform der X-lite-Helme geben, besteht die Möglichkeit, diesen durch
das individuelle Zusammenstellen verschiedener Innenpolsterungen den persönlichen Anforderungen anzupassen.

5. GRUNDLAGEN
Die Veranstaltung ist ein Wettbewerb zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Mit der Einschreibung zum Triumph Street Triple-Cup 2011 beauftragt und bevollmächtigt der Fahrer oder der Bewerber das MOTORRAD action team, in seinem Namen die Nennung zu den Wertungsläufen abzugeben. Die Teilnehmer müssen keine Einzelnennungen zu den Veranstaltungen abgeben (Ausnahmen möglich) und erhalten vor jeder Veranstaltung automatisch ihre Nennungsbestätigung. Eventuelle Änderungen werden den Teilnehmern direkt durch den Veranstalter bekannt gegeben.

6. FAHRZEUGE
BBasismodell ist die Triumph Street Triple R, Modelljahr 2012, ausgeliefert durch die Triumph Motorrad Deutschland GmbH.
Das Fahrzeug/T-Cup-Paket 2012 zum Preis von 10.490 Euro inkl. MwSt. ist auf 20 Pakete limitiert und beinhaltet:

  • Triumph Street Triple R als Straßenversion
  • Triumph-Lampenmaske (Flyscreen)
  • Triumph-Bugspoiler
  • Triumph-Soziussitz-Abdeckung
  • LSL-Racing Fußrastenanlage
  • LSL-Kupplungs- und Bremshebelsatz
  • X-lite-Helm X-702
  • Micron PZ Racing GPS-Laptimer
  • Bodis-Slip-on-Schalldämpfer inkl. dB-Eater
  • Sticker aller Sponsoren
  • Aufnäherpaket aller Sponsoren
  • Nenngebühren für alle T-Cup-Läufe 2012

Die ersten zehn Teilnehmer, die dieses Paket kaufen, bekommen ein Öhlinsfahrwerk gratis dazu (weitere Details s. Punkt 7.8)
Übergabe der Neufahrzeuge mit den orignalen Triumph-Zubehörteilen (Flyscreen, Bugspoiler, Sitzabdeckung) im serienmäßigen und fahrbereiten Zustand bei Triumph Motorrad Deutschland. Die Auslieferung ist auch direkt an den Teilnehmer oder an einen Triumph-Händler möglich (hierdurch entstehende Frachtkosten von ca. 200 Euro müssen selbst übernommen werden). Die Montage der Rennsportteile erfolgt durch den Teilnehmer. Die übrigen zum Paket gehörigen Teile werden direkt an die Teilnehmer geliefert.

Es sind ausschließlich Umbauteile aus dem T-Cup-Paket erlaubt. Die Änderung des Schaltschemas ist erlaubt. Hierfür wird ein Umrüst-Kit von LSL angeboten (ab ca. 39 Euro, je nach Ausführung).

Das Fahrzeug muss sich zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung in einem den technischen Bestimmungen entsprechenden Zustand befinden. Durch die Verwendung der T-Cup-Motorräder unter Rennsportbedingungen besteht keinerlei Garantieanspruch gegenüber der Triumph Motorrad Deutschland GmbH oder dem MOTORRAD action team.

7.0 TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
TRIUMPH STREET TRIPLE-CUP 2012

7.1 Fahrzeug
BBasisfahrzeug für den Triumph Street Triple-Cup 2012 ist die Triumph Street Triple R. Motor- und Fahrgestellnummern dürfen nachträglich nicht geändert werden und müssen auf dem Nennungsformular vermerkt werden. Sollte es erforderlich sein, dass ein neues Fahrzeug aufgebaut werden muss, kann dies ausschließlich mit Genehmigung des MOTORRAD action team geschehen. Die Montage des Teile-Kits ist grundsätzlich Pflicht.

Generell gilt: Alles, was vom Veranstalter nicht ausdrücklich erlaubt und schriftlich hinterlegt ist, ist verboten. Änderungen im Reglement während der
laufenden Saison behält sich der Veranstalter vor. Eine Änderung des Reglements bedarf der schriftlichen Information an alle eingeschriebenen Teilnehmer.

Die Motorräder müssen sich in einem optisch einwandfreien Zustand befinden, versehen mit allen Sponsorenaufklebern laut Klebeplan. Das MOTORRAD action team behält sich ein Startverbot bzw. eine Disqualifikation bei Nichteinhaltung vor. Änderungen, die im technischen Reglement nicht beschrieben sind, sind grundsätzlich verboten.

7.2 Fahrgestell/Ausführung
Folgende Teile müssen demontiert, ausgetauscht oder umgebaut werden:
Demontieren von Blinker, Rückspiegel, Fußrastenanlage hinten, Seitenständer, Hupe, Bremslichtschalter (oder Abklemmen des Bremslichtschalters).
Tauschen von Federn und Öl der Vorderradgabel, Federbein im Tausch gegen Öhlins-Komponenten, Endschalldämpfer (Serie) gegen Bodis, Original-Hebel gegen LSL-Hebel und Original-Fußrasten vorne gegen LSL-Fußrasten inkl. Bremspedal und Schalthebel. An der Standard-Street Triple darf die Gabel der R-Version bzw. der Triumph Daytona 675 zum Einsatz kommen. Alternativ ist der Umbau der Standard-Gabel (Druck-/Zugstufendämpfung dann einstellbar etc.) erlaubt.

Alternativ zum Original-Triumph-Lenker dürfen der LSL-Lenker (Typ AN1/LN1) für die Standard-Street Triple (22mm-Modelle) und für die Street Triple R der konifizierte LSL-28,5 mm-Superbike-Lenker (Typ XN1 bzw. X01) verwendet werden.

Die Verwendung eines Lenkungsdämpfers der Cup-Partner Öhlins oder LSL ist erlaubt.

Die Verwendung eines Kurzhub-Gasgriffs ist erlaubt (Hersteller freigestellt).

Achtung: Das Überbrücken des Kupplungsschalters kann zu Störungen des Motormanagements und zu Leistungsverlust führen!

Abkleben von Scheinwerfer und Rücklicht sofern noch angebaut (optional demontieren).

Montage des von Micron Systems gelieferten PZ Racing GPS-Laptimer.

Sponsorenaufkleber müssen gemäß Platzierungsvorgabe angebracht sein.

Austausch der originalen Kühlflüssigkeit/Frostschutz gegen destilliertes Wasser.

Achtung: Durch den Austausch der Kühlflüssigkeit ist der Schutz gegen Einfrieren des Kühlsystems nicht mehr gegeben. Zum Schutz vor Korrosion dienen Zusätze, wie z. B. „Water-Wetter“

7.3 Motor
Öl-Ablassschraube, -Peilstab und -Einfüllschraube sowie der Ölfilter müssen mit Sicherungsdraht gesichert sein. Jegliches Angleichen oder Entgraten von Teilen ist verboten.

Einspritzanlage und Ansaugtrakt: Änderungen sind verboten, das Schutzgitter im Ansaugtrakt darf jedoch entfernt werden. Luftfilter sind freigestellt.

Der Einsatz eines sogenannten Quickshifters (Schaltautomaten) ist erlaubt. Micron Systems bietet diesen zu Sonderkonditionen an. Ab Modelljahr 2010 ist die problemlose Verwendung des Triumph-Zubehör-Quickshifters ohne Zusatzmodul möglich (zu Sonderkonditionen beim Cup-Partner SBF erhältlich)

Die Verwendung von Geräten zur aktiven Beeinflussung von Zündung, Drehzahlbegrenzung bzw. Gemischbildung etc. (z. B. Powercommander, u. ä.) ist untersagt. Gleiches gilt für Traktionskontrollen.

Das Mapping der Serien-ECU darf nur vom MOTORRAD action team bzw. dem offiziellen Technikpartner geändert werden.

Kupplung: Die Serienkupplung darf nicht geändert werden. Lamellen und Reibscheiben dürfen nur gegen Original-Triumph-Teile getauscht werden.

Wärmetauscher: Der Original-Wärmetauscher darf unter Verwendung eines Umbausatzes ausgebaut werden.

MOTORTUNING JEGLICHER ART IST VERBOTEN.

7.4 Sekundärübersetzung
Antriebsritzel, Kettenrad und Kette mit einer 525er-Teilung sind vorgeschrieben.

Übersetzungsalternativen sind ausdrücklich freigegeben. Aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren empfiehlt sich vorne ein Ritzel mit Z16 (Serie) bzw. Z15, hinten Kettenräder mit 48 bzw. 49 Zähnen.

Weitere Änderungen sind unter Beibehaltung der originalen Teilung erlaubt. Das Verlängern der
Antriebskette ist erlaubt.

7.5 Räder/Reifen
Die Verwendung von Original-Triumph-Rädern ist Pflicht. Unser Partner SBF bietet Radsätze zu Sonderkonditionen an.

Die nachfolgend aufgeführten Bridgestone-Reifen sind vorgeschrieben. Es dürfen keine Reifen anderer Größen oder anderer Hersteller verwendet werden. Bridgestone bietet die Reifen für T-Cup-Teilnehmer zu Sonderkonditionen an.

Trockenreifen:
Bridgestone R10 vorn 120/70 ZR 17
Bridgestone R10 hinten
180/55 ZR 17 oder 190/55 ZR 17

Regenreifen:
Bridgestone vorne und hinten
Reifenwärmer sind erlaubt.

Teilnehmer, die noch keine Kunden bei Bridgestone Deutschland GmbH sind füllen Anhang G aus und schicken diesen mit den anderen Unterlagen an das MOTORRAD action team.

7.6 Fahrzeugkontrolle
Das MOTORRAD action team ist berechtigt, leistungsbeeinflussende Bauteile, wie zum Beispiel die ECU, auszutauschen, sowie technische Kontrollen an den Fahrzeugen vorzunehmen. Abholung der Maschine und Wiedermontage sind Sache des Teilnehmers.

Das MOTORRAD action team behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit sämtliche ECU einzusammeln und auszutauschen. Die Fahrzeuge müssen mit einem Original-Zündschlüssel gefahren werden.

7.7 Wartung/Reparatur
Es dürfen nur Original-Triumph-Ersatzteile und Teile, die dem Reglement wie oben beschrieben entsprechen, verwendet werden. Ersatzteile sind zu Sonderkonditionen für T-Cup-Teilnehmer bei SBF zu beziehen.

7.8 Fahrwerk
Die Verwendung eines Öhlins-Fahrwerkkits ist verbindlich vorgeschrieben. Die ersten 10, die das T-Cup-Paket mit Motorrad kaufen, erhalten das Fahrwerk von Öhlins kostenlos. Weitere Fahrwerke bietet das MOTORRAD action team zum Preis von 749 Euro pro Kit an. Der Einbau und die Kosten hierfür obliegen dem Teilnehmer. Die Federraten des Fahrwerks können frei gewählt werden, um den persönlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ein individueller Umbau der Gabel (Änderung der Shimpakete etc.) ist zulässig. Die Nachrüstung einer hydraulischen Federvorspannung von Öhlins für das Federbein ist gestattet. Die Kosten trägt der Teilnehmer.

Bremsbeläge: freigestellt

Bremsscheiben: Serie

7.9 Kraftstoff
Es darf nur handelsüblicher unverbleiter Kraftstoff von öffentlichen Tankstellen verwendet werden. Es gelten die Kraftstoffbestimmungen des DMSB.

7.10 Startnummern/Startnummerngrund
Die Farbe der Startnummern ist je nach Fahrzeugfarbe Schwarz bzw. Weiß. Die Startnummer muss einmal hinten, oben mittig auf der Sozius-Sitzabdeckung gut erkennbar und vorne auf dem Flyscreen angebracht werden. Mindesthöhe der Startnummer sind 20 cm. An den Seiten der Sitzabdeckung sind Sponsorenaufkleber, s. Klebeplan, anzubringen. Die vom Veranstalter zugeteilte Startnummer gilt für die gesamte Saison.

8.0 WERBE-/SPONSORENFLÄCHEN
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Aufkleber der Seriensponsoren exakt an den vorgegebenen Stellen zu platzieren. Eine entsprechende Skizze/Foto wird auf der Webseite www.triumph-cup.de veröffentlicht. Weitere Logos dürfen lediglich an den definierten Stellen lt. Skizze angebracht werden. Es dürfen nur Aufkleber von Firmen verwendet werden, die nicht im Widerspruch/Wettbewerb mit den Ausrüstern/Partnern des Triumph Street Triple-Cup 2012 stehen (bei Nichtbeachtung Wertungsausschluss).

Das MOTORRAD action team hat das Recht, Rennresultate, Bilder oder Aufzeichnungen von Teilnehmern ohne zusätzliche Genehmigung des oder der Betroffenen honorarfrei zu Werbezwecken für das MOTORRAD action team oder die am Triumph Street Triple-Cup 2012 beteiligten Sponsoren zu verwerten. Es dürfen nur Zubehör- und Ausrüstungsgegenstände verwendet werden, die nicht im Widerspruch/ Wettbewerb mit den Ausrüstern/Partner des Triumph Street Triple-Cup 2012 stehen.

9.0 ANSPRECHPARTNER
Zu jeder Veranstaltung entsendet das MOTORRAD action team Verantwortliche, die mit der Durchführung des Triumph Street Triple-Cup 2012 beauftragt sind. Sie stehen Veranstaltern, Rennleitern, Sportkommissaren, technischen Kommissaren und den Bewerbern bzw. Fahrern als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Strafbefugnis bei den Veranstaltungen liegt bei der Rennleitung und den jeweiligen Sportkommissaren. Darüber hinaus können die offiziell benannten Mitarbeiter bzw. Vertreter des MOTORRAD action team weitere Strafen aussprechen.

10.0 FAHRERBESPRECHUNG
Die Teilnahme an den Fahrerbesprechungen ist Pflicht. Eine Nichtteilnahme kann zum Ausschluss von den Rennveranstaltungen führen. Die Termine werden rechtzeitig im Zeitplan bzw. in der Cup-Hospitality bekanntgegeben.

11.0 FOLGEN VON REGELVERSTÖSSEN
Werden Regelverstöße bekannt, verliert der Fahrer grundsätzlich die bei dem betreffenden Rennen gewonnenen Punkte und Prämien, auch wenn das offizielle Rennergebnis des Veranstalters keine Änderung mehr erlaubt.

11.1 Ergebnisse, Protestregeln
Das vorläufige Ergebnis wird nach Beendigung des jeweiligen Wettbewerbs veröffentlicht. Das Ergebnis ist nach Ablauf der Protestfrist verbindlich.
Ein Protest gegen die Zulassung eines genannten Fahrers, Beifahrers, Bewerbers oder Motorrades muss vor Beginn des offiziellen Trainings, ein Protest gegen eine Entscheidung der Technischen Abnahme muss von dem davon Betroffenen spätestens 30 Minuten nach Bekanntgabe schriftlich eingelegt werden. Alle anderen Proteste müssen spätestens 30 Minuten nach Aushang des Ergebnisses des jeweiligen Wettbewerbs/der betreffenden Klasse eingelegt werden. Besondere Fristenregelungen gehen diesen Festlegungen vor. Jeder Protest muss schriftlich beim Veranstalter eingereicht werden. Dabei muss eine Protestgebühr von 150 Euro hinterlegt werden. Die Gebühr kann nur erstattet werden, wenn der Protest als begründet anerkannt wird. Der Protestgegenstand muss eindeutig erkennbar sein und der Protestgrund ist konkret anzugeben.

Das MOTORRAD action team und der jeweilige Veranstalter sind für die Entscheidung eines Protests zuständig. Der Protestführer und die von einem Protest betroffene/n Person/en sind vorzuladen. Bei Minderjährigen muss mindestens (je) ein Erziehungsberechtigter oder eine von dem Erziehungsberechtigten bevollmächtigte Person mit anwesend sein. Die Anhörung des Protestführers und jede von dem Protest betroffene Person, soll so bald als möglich nach der Einreichung des Protestes erfolgen. Sie sind getrennt zu hören und haben das Recht Zeugen zu benennen. Erscheinen eine oder beide Protestparteien oder Zeugen nicht, kann das Urteil in Abwesenheit gefällt werden. Wenn das Urteil nicht unmittelbar nach der Vernehmung der Betroffenen verkündet werden kann, müssen Letztere von Ort und Stunde der Urteilsverkündung schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.

12.0 WEITERE EINSÄTZE UND TRAININGS
Über die Läufe hinaus besteht für die Teilnehmer uneingeschränkt die Möglichkeit, weitere Trainings und Rennveranstaltungen zu bestreiten. Das MOTORRAD action team erwägt, bei seinen eigenen Trainingsveranstaltungen Sonderkonditionen für T-Cup-Teilnehmer anzubieten.

13.0 T-CUP-TEILNAHME IM FOLGEJAHR
Die Verwendung der Triumph Street Triple sowie des dazugehörigen Cup-Paketes im Folgejahr ist unter der Voraussetzung möglich, dass es keine Änderungen des Fahrzeuges bzw. Pakets gibt, die dann die Chancengleichheit beeinträchtigen würden. Die Einschätzung/Entscheidung darüber obliegt dem MOTORRAD action team und der Triumph Motorrad Deutschland GmbH.

Im Falle der Fortführung des T-Cups im Folgejahr wird vom MOTORRAD action team die Teilnahmegebühr unter Verwendung des Vorjahresfahrzeuges neu kalkuliert und zu gegebenem Zeitpunkt bekannt gegeben. Durch ggf. sich ändernde Cup-Partner/Ausrüster müssen eventuell Anbauteile/Zubehörteile/Ausrüstung ausgetauscht werden. Dies kann zu Zusatzkosten führen.

14.0 T-CUP-TEILNAHMEVERPFLICHTUNG
Sollte ein angemeldeter und bestätigter Teilnehmer nicht am Triumph Street Triple-Cup 2012 teilnehmen, so verpflichtet er sich: 1. Für das erhaltene große T-Cup-Paket (Sonderpreis 10.490 Euro) eine Nachzahlung von 3.333 Euro zu leisten. 2. Für die erhaltenen Zubehör-/Technikpakete durch die Anmeldung erlangten Sonderkonditionen eine Nachberechnung zu begleichen (hier gilt die offizielle Preisliste der jeweiligen Ausstatter). Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer die Verhinderung an der Teilnahme nachweislich nicht zu vertreten hat. Der Nachweis hierfür obliegt dem Teilnehmer.

Grundsätzlich gilt: Sollte ein Teilnehmer an einem der Rennen nicht teilnehmen können, muss dem T-Cup-Veranstalter (MOTORRAD action team) bis spätestens einen Tag vor der betreffenden Veranstaltung eine begründete Entschuldigung vorliegen.

15.0 SUPPORT/TEILEVERSORGUNG
Bei jeder Veranstaltung wird das MOTORRAD action team mit zwei Mitarbeitern vertreten sein, die den technischen Support wie beispielsweise Beratung bei Fahrwerksabstimmung oder Hilfestellung bei Reparaturen bieten. Des Weiteren halten diese Mitarbeiter einen Vorrat an den gebräuchlichsten Ersatzteilen vor. Eine Garantie auf Vollständigkeit kann nicht gegeben werden. Original-Triumph-Ersatzteile sind für T-Cup-Teilnehmer zu Sonderkonditionen bei SBF zu beziehen.

16.0 VORBEHALTE
Aus Gründen der Sicherheit, höherer Gewalt oder behördlicher Auflagen behalten sich das MOTORRAD action team und die Veranstalter der jeweiligen Rennveranstaltungen das Recht vor, erforderliche Änderungen der Ausschreibung und des Reglements vorzunehmen.

Die Teilnehmer (Bewerber und Fahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen: die FIM, die UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, die ADAC-Gaue, den Promoter/Serienorganisator, den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen: die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe des Nennformulares an das MOTORRAD action team oder den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit der Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorrübergehend in Frage stellen, entbindet(n) der/die Unterzeichnende(n) alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus u. U. auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem DMSB bzw. gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen (Rennarzt/Veranstaltungsarzt, Rennleiter/Fahrtleiter, Sportkommissare/Schiedsrichter).

17.0 WIE GEHT ES WEITER?
Sie machen sich mit der Ausschreibung und dem Reglement vertraut.

Sie füllen sämtliche erforderlichen Unterlagen (Anlagen) inkl. Haftungsausschluss vollständig aus und senden diese an:
MOTORRAD action team, z. Hd. Dagmar Widmann, Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart

Mit Abgabe der Nennung und Anerkennung der Bedingungen wird die volle Summe für das T-Cup-Paket 2012 von 10.490 Euro nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Werktagen fällig. Die Rechnung für dieses Paket stellt die Triumph Motorrad Deutschland GmbH als Verkäufer von Motorrad und Zubehörteilen. Für den Kauf gelten ausschließlich die Bedingungen der Triumph Motorrad Deutschland GmbH als Vertragspartner des Teilnehmers.

Sollten Sie schon eine Triumph Street Triple bzw. Triple R besitzen und nur die Nenngeldpakete buchen, so erhalten Sie Ihre Rechnung direkt durch das MOTORRAD action team. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Werktagen zu begleichen.

Den Bestellern räumt der Verkäufer das Recht ein, die Bestellung innerhalb von 14 Tagen in Textform zu widerrufen. Weiteres entnehmen Sie bitte der im Bestellformular enthaltenen Widerrufbelehrung für Endverbraucher (Anlage F).

Preise siehe Punkt 2, Termine/Kosten/Teilnahmevoraussetzungen.
Die Nennung für den Triumph Street Triple-Cup 2012 wird erst nach Eingang der Unterlagen und Eingang der Zahlung gültig. Die Zahlung muss innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung vollständig geleistet sein. Bei Nichteinhalten wird die Nennung ungültig. Das Angebot gilt, solange der Vorrat aller vorgenannten T-Cup-Pakete reicht bzw. bis die Kapazitätsgrenze (40 Teilnehmer) des Teilnehmerfeldes erreicht ist.

Die Übergabe der Neufahrzeuge erfolgt bei Triumph Motorrad Deutschland GmbH
(s. Punkt 6 dieser Ausschreibung), Technikpakete werden direkt über die einzelnen Partner an den Teilnehmer zugestellt.
Alle Infos finden Sie auf: www.triumph-cup.de

Die Teilnehmer erhalten vor jeder Veranstaltung alle erforderlichen Informationen sowie den Zeitplan für die jeweilige Veranstaltung.

Viel Erfolg wünschen Ihnen das MOTORRAD action team, die Triumph Motorrad Deutschland GmbH und alle Partner.

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