1.0 AUSSCHREIBUNG Nennformulare und Infos sind erhältlich beim 2.0
TERMINE/KOSTEN/TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
(Das MOTORRAD action team behält sich Änderungen vor.) Der Teilnahmebetrag für das
T-Cup-Paket inkl. Zubehörteilen, Motorrad Triumph Street Triple R
und der Nenngebühren beträgt 10.490 €. Der Kauf dieses Cup-Pakets
erfolgt gegenüber der Triumph Motorrad Deutschland GmbH, direkt an
den Teilnehmer. Insoweit wird das MOTORRAD action team nur als
Vermittler tätig, der die Buchung/Bestellung an den Verkäufer
weiterleitet. Für die Teilnahme am Triumph Street Triple-Cup gelten
die nachfolgenden Ausschreibungsbedingungen des Veranstalters. Die Einschreibegebühr für die Teilnahme am T-Cup 2012 beträgt (Anhang C):
Nenngeld und Technikpaket für Besitzer einer Serienmaschine betragen (Anhang D):
Achtung: Die Teilnahme ist nur mit einem Öhlins-Fahrwerk möglich (siehe Punkt 7.8 dieser Ausschreibung) Bei Nichtteilnahme an einzelnen oder den gesamten Veranstaltungen kann die Startgebühr auch anteilig nicht zurückerstattet werden. Der Teilnehmer ist jedoch berechtigt, bis 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung einen Ersatzteilnehmer (Gaststarter) zu benennen. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Bearbeitungskosten hat der Teilnehmer zu tragen. Es ist dem Veranstalter freigestellt, infolge widriger Umstände oder höherer Gewalt ein Rennen abzusagen, abzubrechen oder zu annullieren bzw. einen Ausweichtermin anzuberaumen. Falls Rennen gestrichen werden müssen, behält sich das MOTORRAD action team vor, die Anzahl der Läufe zu reduzieren oder Ersatzveranstaltungen zu benennen. Fällt die Rennserie aufgrund von höherer Gewalt ersatzlos aus, erhalten die Teilnehmer bei Ausfall der gesamten Rennserie die entrichtete Nenngebühr in Höhe von 2.295 Euro, zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere ist die Rückgabe von Zubehörteilen und/oder dem Motorrad nicht möglich. Teilnahmevoraussetzungen: Gaststarts sind nach Absprache mit dem MOTORRAD action team möglich. Gaststarter erhalten generell keine Meisterschaftspunkte. Die Entscheidung über den Gaststart behält sich das MOTORRAD action team vor. Generell gilt: Gastfahrer starten außerhalb jeder Wertung. Dies gilt auch für evtl. erreichte Pokalränge. Gaststarts sind je Fahrer nur bei einer Veranstaltung pro Saison möglich. 3. WERTUNG/PREISGELD
Außerdem unterteilt sich die Wertung
jedes Rennens in zwei Klassen: PRO (= Professional) und AM Im Klassement der einzelnen Rennen werden alle Fahrer gewertet, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und für die gesamte Serie genannt haben. Gewertet wird erstens in PRO und AM getrennt pro Rennen bzw. in einer getrennten Jahresgesamtwertung und zweitens in einer gemeinsamen Jahresgesamtwertung. Die ersten 5 der PRO-Wertung und die ersten 10 der AM-Wertung jedes Rennens bzw. der getrennten PRO/AM-Jahresgesamtwertung erhalten Pokale. Der Gesamtsieger der gemeinsamen Jahresgesamtwertung des Triumph Street Triple-Cup 2012 erhält einen Nenngeld- und Teilegutschein für den T-Cup 2013 im Wert von ca. 2.500 €. Für die Plätze 2 bis 5 der Gesamtwertung sind folgende Preise ausgeschrieben:folgende Preise ausgeschrieben:
Die Gutscheine beziehen sich auf vom MOTORRAD
action team angebotene Leistungen und sind ausschließlich beim MOTORRAD action
team einlösbar. Bridgestone-Sonderwertung
Bei Punktgleichheit entscheidet: 4. BEKLEIDUNG 4.1 Helm 5. GRUNDLAGEN 6. FAHRZEUGE
Die ersten zehn Teilnehmer, die
dieses Paket kaufen, bekommen ein Öhlinsfahrwerk gratis dazu
(weitere Details s. Punkt 7.8) Es sind ausschließlich Umbauteile aus dem T-Cup-Paket erlaubt. Die Änderung des Schaltschemas ist erlaubt. Hierfür wird ein Umrüst-Kit von LSL angeboten (ab ca. 39 Euro, je nach Ausführung). Das Fahrzeug muss sich zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung in einem den technischen Bestimmungen entsprechenden Zustand befinden. Durch die Verwendung der T-Cup-Motorräder unter Rennsportbedingungen besteht keinerlei Garantieanspruch gegenüber der Triumph Motorrad Deutschland GmbH oder dem MOTORRAD action team. 7.0 TECHNISCHE
BESTIMMUNGEN 7.1 Fahrzeug Generell gilt: Alles, was vom
Veranstalter nicht ausdrücklich erlaubt und schriftlich hinterlegt
ist, ist verboten. Änderungen im Reglement während der Die Motorräder müssen sich in einem optisch einwandfreien Zustand befinden, versehen mit allen Sponsorenaufklebern laut Klebeplan. Das MOTORRAD action team behält sich ein Startverbot bzw. eine Disqualifikation bei Nichteinhaltung vor. Änderungen, die im technischen Reglement nicht beschrieben sind, sind grundsätzlich verboten. 7.2
Fahrgestell/Ausführung Alternativ zum Original-Triumph-Lenker dürfen der LSL-Lenker (Typ AN1/LN1) für die Standard-Street Triple (22mm-Modelle) und für die Street Triple R der konifizierte LSL-28,5 mm-Superbike-Lenker (Typ XN1 bzw. X01) verwendet werden. Die Verwendung eines Lenkungsdämpfers der Cup-Partner Öhlins oder LSL ist erlaubt. Die Verwendung eines Kurzhub-Gasgriffs ist erlaubt (Hersteller freigestellt). Achtung: Das Überbrücken des Kupplungsschalters kann zu Störungen des Motormanagements und zu Leistungsverlust führen! Abkleben von Scheinwerfer und Rücklicht sofern noch angebaut (optional demontieren). Montage des von Micron Systems gelieferten PZ Racing GPS-Laptimer. Sponsorenaufkleber müssen gemäß Platzierungsvorgabe angebracht sein. Austausch der originalen Kühlflüssigkeit/Frostschutz gegen destilliertes Wasser. Achtung: Durch den Austausch der Kühlflüssigkeit ist der Schutz gegen Einfrieren des Kühlsystems nicht mehr gegeben. Zum Schutz vor Korrosion dienen Zusätze, wie z. B. „Water-Wetter“ 7.3 Motor Einspritzanlage und Ansaugtrakt: Änderungen sind verboten, das Schutzgitter im Ansaugtrakt darf jedoch entfernt werden. Luftfilter sind freigestellt. Der Einsatz eines sogenannten Quickshifters (Schaltautomaten) ist erlaubt. Micron Systems bietet diesen zu Sonderkonditionen an. Ab Modelljahr 2010 ist die problemlose Verwendung des Triumph-Zubehör-Quickshifters ohne Zusatzmodul möglich (zu Sonderkonditionen beim Cup-Partner SBF erhältlich) Die Verwendung von Geräten zur aktiven Beeinflussung von Zündung, Drehzahlbegrenzung bzw. Gemischbildung etc. (z. B. Powercommander, u. ä.) ist untersagt. Gleiches gilt für Traktionskontrollen. Das Mapping der Serien-ECU darf nur vom MOTORRAD action team bzw. dem offiziellen Technikpartner geändert werden. Kupplung: Die Serienkupplung darf nicht geändert werden. Lamellen und Reibscheiben dürfen nur gegen Original-Triumph-Teile getauscht werden. Wärmetauscher: Der Original-Wärmetauscher darf unter Verwendung eines Umbausatzes ausgebaut werden. MOTORTUNING JEGLICHER ART IST VERBOTEN. 7.4
Sekundärübersetzung Übersetzungsalternativen sind ausdrücklich freigegeben. Aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren empfiehlt sich vorne ein Ritzel mit Z16 (Serie) bzw. Z15, hinten Kettenräder mit 48 bzw. 49 Zähnen. Weitere Änderungen sind unter
Beibehaltung der originalen Teilung erlaubt. Das Verlängern der 7.5 Räder/Reifen Die nachfolgend aufgeführten Bridgestone-Reifen sind vorgeschrieben. Es dürfen keine Reifen anderer Größen oder anderer Hersteller verwendet werden. Bridgestone bietet die Reifen für T-Cup-Teilnehmer zu Sonderkonditionen an. Trockenreifen: Regenreifen: Teilnehmer, die noch keine Kunden bei Bridgestone Deutschland GmbH sind füllen Anhang G aus und schicken diesen mit den anderen Unterlagen an das MOTORRAD action team. 7.6
Fahrzeugkontrolle Das MOTORRAD action team behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit sämtliche ECU einzusammeln und auszutauschen. Die Fahrzeuge müssen mit einem Original-Zündschlüssel gefahren werden. 7.7 Wartung/Reparatur 7.8 Fahrwerk Bremsbeläge: freigestellt Bremsscheiben: Serie 7.9 Kraftstoff 7.10
Startnummern/Startnummerngrund 8.0
WERBE-/SPONSORENFLÄCHEN Das MOTORRAD action team hat das Recht, Rennresultate, Bilder oder Aufzeichnungen von Teilnehmern ohne zusätzliche Genehmigung des oder der Betroffenen honorarfrei zu Werbezwecken für das MOTORRAD action team oder die am Triumph Street Triple-Cup 2012 beteiligten Sponsoren zu verwerten. Es dürfen nur Zubehör- und Ausrüstungsgegenstände verwendet werden, die nicht im Widerspruch/ Wettbewerb mit den Ausrüstern/Partner des Triumph Street Triple-Cup 2012 stehen. 9.0 ANSPRECHPARTNER 10.0
FAHRERBESPRECHUNG 11.0 FOLGEN VON
REGELVERSTÖSSEN 11.1
Ergebnisse, Protestregeln Das MOTORRAD action team und der jeweilige Veranstalter sind für die Entscheidung eines Protests zuständig. Der Protestführer und die von einem Protest betroffene/n Person/en sind vorzuladen. Bei Minderjährigen muss mindestens (je) ein Erziehungsberechtigter oder eine von dem Erziehungsberechtigten bevollmächtigte Person mit anwesend sein. Die Anhörung des Protestführers und jede von dem Protest betroffene Person, soll so bald als möglich nach der Einreichung des Protestes erfolgen. Sie sind getrennt zu hören und haben das Recht Zeugen zu benennen. Erscheinen eine oder beide Protestparteien oder Zeugen nicht, kann das Urteil in Abwesenheit gefällt werden. Wenn das Urteil nicht unmittelbar nach der Vernehmung der Betroffenen verkündet werden kann, müssen Letztere von Ort und Stunde der Urteilsverkündung schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. 12.0 WEITERE
EINSÄTZE UND TRAININGS 13.0 T-CUP-TEILNAHME
IM FOLGEJAHR Im Falle der Fortführung des T-Cups im Folgejahr wird vom MOTORRAD action team die Teilnahmegebühr unter Verwendung des Vorjahresfahrzeuges neu kalkuliert und zu gegebenem Zeitpunkt bekannt gegeben. Durch ggf. sich ändernde Cup-Partner/Ausrüster müssen eventuell Anbauteile/Zubehörteile/Ausrüstung ausgetauscht werden. Dies kann zu Zusatzkosten führen. 14.0
T-CUP-TEILNAHMEVERPFLICHTUNG Grundsätzlich gilt: Sollte ein Teilnehmer an einem der Rennen nicht teilnehmen können, muss dem T-Cup-Veranstalter (MOTORRAD action team) bis spätestens einen Tag vor der betreffenden Veranstaltung eine begründete Entschuldigung vorliegen. 15.0
SUPPORT/TEILEVERSORGUNG 16.0 VORBEHALTE Die Teilnehmer (Bewerber und Fahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen: die FIM, die UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, die ADAC-Gaue, den Promoter/Serienorganisator, den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen: die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe des Nennformulares an das MOTORRAD action team oder den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit der Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorrübergehend in Frage stellen, entbindet(n) der/die Unterzeichnende(n) alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus u. U. auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem DMSB bzw. gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen (Rennarzt/Veranstaltungsarzt, Rennleiter/Fahrtleiter, Sportkommissare/Schiedsrichter). 17.0 WIE GEHT ES WEITER? Sie füllen sämtliche erforderlichen
Unterlagen (Anlagen) inkl. Haftungsausschluss vollständig aus und
senden diese an: Mit Abgabe der Nennung und Anerkennung der Bedingungen wird die volle Summe für das T-Cup-Paket 2012 von 10.490 Euro nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Werktagen fällig. Die Rechnung für dieses Paket stellt die Triumph Motorrad Deutschland GmbH als Verkäufer von Motorrad und Zubehörteilen. Für den Kauf gelten ausschließlich die Bedingungen der Triumph Motorrad Deutschland GmbH als Vertragspartner des Teilnehmers. Sollten Sie schon eine Triumph Street Triple bzw. Triple R besitzen und nur die Nenngeldpakete buchen, so erhalten Sie Ihre Rechnung direkt durch das MOTORRAD action team. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Werktagen zu begleichen. Den Bestellern räumt der Verkäufer das Recht ein, die Bestellung innerhalb von 14 Tagen in Textform zu widerrufen. Weiteres entnehmen Sie bitte der im Bestellformular enthaltenen Widerrufbelehrung für Endverbraucher (Anlage F). Preise siehe Punkt 2,
Termine/Kosten/Teilnahmevoraussetzungen. Die Übergabe der Neufahrzeuge
erfolgt bei Triumph Motorrad Deutschland GmbH Die Teilnehmer erhalten vor jeder Veranstaltung alle erforderlichen Informationen sowie den Zeitplan für die jeweilige Veranstaltung. Viel Erfolg wünschen Ihnen das MOTORRAD action team, die Triumph Motorrad Deutschland GmbH und alle Partner. |